MedTec Finalist Hessen Champions 2018

REACH Konformität – Medizintechnik

REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. Im Prinzip gilt REACH für alle chemischen Stoffe, also nicht nur für die, die bei industriellen Verfahren verwendet werden, sondern auch für jene in unserem täglichen Leben wie z. B. in Reinigungsprodukten, Farben und Erzeugnissen wie Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Die Verordnung hat daher Auswirkungen auf die meisten Unternehmen in der gesamten EU.

Alle MBST Kernspinresonanz-Therapiesysteme verfügen soweit erforderlich über REACH-konforme Materialien.

REACH · Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Mit REACH werden mehr als 40 bestehende Rechtsvorschriften und Verordnungen der Europäischen Union ersetzt.

MBST Kernspinresonanz-Therapiegeräte sind – wo erforderlich – REACH-konform

Da Patienten mit den MBST Kernspinresonanz-Therapiegeräten in direkten Kontakt kommen, muss die REACH-Konformität sichergestellt sein. Für alle unsere Medizinprodukte werden an allen Stellen, wo dies wegen des Patienten- und Mitarbeiterkontakts erforderlich ist, REACH-konforme Materialien verwendet. Die MedTec Medizintechnik erfüllt so die REACH-Vorschriften in vollem Umfang.

Beweislast der Unternehmen

REACH legt die Beweislast auf die Unternehmen. Zur Erfüllung der Verordnung müssen die Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, identifizieren und beherrschen. Sie müssen gegenüber der ECHA (European Chemicals Agency) aufzeigen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann, und sie müssen Anwendern die nötigen Risikomanagementmaßnahmen mitteilen.

REACH Compliance

Eines der Ziele von REACH ist die Regulation der Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen. Solche Stoffe müssen ein Zulassungsverfahren, das in der REACH-Verordnung definiert ist, durchlaufen. Nach einer Übergangszeit darf ein solcher Stoff nur noch mit Zulassung verwendet werden. Die Stoffe, für die eine Zulassung nötig ist, werden in der sogenannten „Kandidatenliste“ aufgeführt. Diese Liste wurde erstmalig am 28. Oktober 2008 auf der „ECHA“ Website (European Chemical Agency) veröffentlicht und wird seither laufend aktualisiert. Mit Einführung von REACH sind wir auch verpflichtet zu informieren, welche Erzeugnisse einen Stoff der sog. „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.

Patientenschutz und Patientenwohl haben für die MedTec höchste Priorität. Derzeit und zukünftig gibt es keinerlei Stoffe in unseren MBST Kernspinresonanz-Therapiegeräten, welche auf der Kanditatenliste stehen.